Verantwortungsbewusste Hundehaltung

 

Immer wieder erreichen die Verwaltung verärgerte Hinweise, Beschwerden und intensive Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern des gesamten Gemeindegebietes, die sich von Hunden bedroht oder belästigt fühlen. Aufmerksam gemacht wird dabei darauf, dass Hundehalter ihre Vierbeiner unbeaufsichtigt und unangeleint herumlaufen lassen.

 

Daher möchten wir nochmals auf die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Linz am Rhein vom 23. Mai 2012 hinweisen:

 

Anleinpflichten:

Auf  öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.“

 

Führen von Hunden und Verbot von Hunden auf speziellen Plätzen:

„Es ist verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen, in öffentlichen Anlagen frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.“

 

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass selbst gut erzogene oder friedliche Hunde insbesondere bei Kindern oder empfindlichen Menschen Angst oder Unsicherheit hervorrufen können. Bitte bedenken Sie, dass eine andere Person nicht wissen kann, ob Ihr Hund ein friedliches oder aggressives Tier ist. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Rechte des Anderen verletzt werden. Wer diesen Grundsatz beachtet, kann eigentlich nie in einen Konflikt geraten. Sollte es allerdings zu Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung kommen, und diese angezeigt werden, wird diese Ordnungswidrigkeit in jedem Fall mit einer Geldbuße geahndet.

 

Bitte lassen sie es nicht zu einer Ordnungswidrigkeit kommen, die eine Anzeige nach sich ziehen könnte. Jeder sollte ein wenig Verständnis für seine Mitmenschen aufbringen, denn mit der gebotenen Rücksichtnahme lässt es sich doch viel angenehmer und unbeschwerter leben. Nur eine verantwortungsvolle Hundehaltung trägt dazu bei, bestehende Vorurteile gegen den besten Freund des Menschen und deren Besitzer abzubauen.

 

Führen von Hunden in Wald und Flur

Es wird darum gebeten Hunde nicht in Wäldern und speziell in Feldern ihr Geschäft machen zulassen. Die Verunreinigung wird von den Pflanzen aufgenommen und landet letztlich über die Nahrungskette auf unseren Esstischen. Denken Sie an die Gesundheit Ihrer Familien und unterlassen Sie diese Verhaltensweise.

 

Massive Verschmutzungen in Verlängerung der Waldstraße

 

In Verlängerung der Waldstraße führt ein Weg an Wiesen vorbei in den Wald. Der Weg ist dermaßen verkotet, dass man aufpassen muss, um nicht in die Hinterlassenschaft von Hunden zu treten. Die Hundebesitzer werden wieder gebeten, das „Geschäft“ ihrer Hunde in den dafür vorgesehenen Beuteln aufzunehmen und entweder in den Müllbehältern des Ortes oder zuhause zu entsorgen. Wir haben extra am Beginn der Waldstraße ein Behältnis für leere Hundekotbeutel angebracht, bitte nutzen sie diese auch.

 

Kurt Pape

-Ortsbürgermeister-

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