Betrieb Lärm erzeugender Geräte
Der Winter geht zu Ende und der Frühling und Sommer steht vor der Tür. Deshalb wieder mein Hinweis an die Gartenbesitzer, dass der Betrieb Lärm erzeugender Geräte und Maschinen, zu denen natürlich auch die Rasenmäher gehören, an Werktagen (Montag-Samstag) in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig unzulässig ist. Für Gewerbetreibende gelten Ausnahmeregelungen.
Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler unterliegen Sonderregelungen, die bundesrechtlich durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vorgegeben sind. Sie dürfen an Werktagen von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 17.00 – 9.00 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden.
Kurt Pape
-Ortsbürgermeister-