Reinigung öffentlicher Straßen/Autowaschen

Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, daß gemäß der gültigen Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in Ockenfels die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern bebauter und unbebauter Grundstücke obliegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder an eine solche angrenzen. Dabei umfasst die Reinigungspflicht nach § 4 der zuvor genannten Satzung sowohl das Säubern der Straße, -im Winter die Schneeräumung und das Bestreuen der Gehwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen-  als auch das Freihalten oberirdischer Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder Brandbekämpfung dienen. Ich bitte diesen Verpflichtungen in regelmäßigen Abständen nachzukommen.

Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass es gemäß § 8 dieser Satzung aus Umweltgründen nicht gestattet ist, Autos auf öffentlichen Grund zu waschen und zu reinigen. Bei Verstoß liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 € geahndet werden kann. Auch dies bitte ich zu beachten.

Kurt Pape  -Ortsbürgermeister-

 

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